Führerscheinklassen
Klasse AM & Mofa
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Mofa – Kleinkrafträder bis 50ccm
(max. 25 km/h bbH; Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum; einsitzig)
Die Ausbildung:
Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: nur Theorieprüfung
Übungsstunden: 2
Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten: 6
Für die Anmeldung mitbringen: Lichtbild
AM – Zwei- u. dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(max. 45 km/h bbH; Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum)
Die Ausbildung:
Mindestalter: 16
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12, bei Erweiterung: 6, Zusatzstoff: 2
Für die Anmeldung mitbringen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse A1, A2 & A
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A1 – Leichtkrafträder bis 125ccm und max. 11kW
(bis 125 ccm Hubraum; bis 11 kW Motorleistung)
Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.
Die Ausbildung:
Mindestalter: 16
eingeschlossene Klassen: M
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: 5
Autobahnfahrten: 4
Dunkelfahrten: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Für die Anmeldung mitbringen:
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
A2 – Krafträder bis 35kW
(Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen)
Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.
Zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A2 dürfen alle Krafträder gefahren werden!
Die Ausbildung:
Mindestalter:18
eingeschlossene Klassen: A1, M
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: 5
Autobahnfahrten: 4
Dunkelfahrten: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Für die Anmeldung mitbringen:
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
A – Krafträder über 35kW mit/ohne Beiwagen
Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.
Die Ausbildung:
Mindestalter: 24
eingeschlossene Klassen: A2, A1, M
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Für die Anmeldung mitbringen:
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse B
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B – Kraftwagen bis 3,5 t zG
Zur großen Freiheit gehört für die meisten Menschen ein PKW-Führerschein einfach dazu und ist auf dem Weg zum Erwachsenwerden in unserer mobilen Gesellschaft auch nahezu unumgänglich.
Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren dieser Fahrzeuge:
gilt für alle Kfz bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht mit max. 9 Sitzplätzen, außer Krafträder
erlaubt es auch mit Anhänger zu fahren, aber folgendes ist unbedingt zu beachten:
das Zugfahrzeug muss natürlich der Klasse B entsprechen (siehe oben)
der Anhänger darf entweder max. 750 kg zul. Gesamtgewicht haben oder die zwei folgenden Dinge müssen beide gegeben sein:
das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
die Summe der zul. Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3500kg nicht überschreiten
schließt die Führerscheinklassen M, L und S mit ein
Die Ausbildung:
Mindestalter: 18
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: 5
Autobahnfahrten: 4
Dunkelfahrten: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Für die Anmeldung mitbringen:
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
B 1
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg
vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2000/24/EG; das Mindestalter für die Klasse B1 wird auf 16 Jahre festgelegt; die Klasse B1 ist fakultativ; in Mitgliedstaaten, die diese Führerscheinklasse nicht einführen, ist ein Führerschein der Klasse B zum Führen dieser Fahrzeuge erforderlich.
Klasse BE
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BE – PKW-Anhänger
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse nicht größer ist als die Leermasse des PKW aber die Gesamtmasse von Anhänger und PKW größer ist als 3,5 t.
Mindestalter: 18
Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: B, L, M, S
Ausbildung
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: 3
Autobahnfahrten: 1
Dunkelfahrten: 1
Voraussetzungen
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt.
Klasse C1 & C1E
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C1 – Leichte Lkw
Kraftwagen bis 7,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 21 (gewerbliche Nutzung 18 Jahren)
Vorbesitz: B
eingeschlossene Klassen: L, M
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre
Ausbildung
Überlandfahrten: 3
Autobahnfahrten: 1
Dunkelfahrten: 1
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6
Voraussetzungen
Lichtbild, augenärztliches Gutachten, ärztliche Bescheinigung, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis, Kopie des vorhandenen Führerscheins
C1E – Leichte Lastzüge
Kraftwagen bis 7,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird
Mindestalter: 21 (gewerbliche Nutzung 18 Jahren)
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: C1
eingeschlossene Klassen: BE
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre
Ausbildung
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: 3
Autobahnfahrten: 1
Dunkelfahrten: 1
Voraussetzungen
Lichtbild, augenärztliches Gutachten, ärztliche Bescheinigung, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis, Kopie des vorhandenen Führerscheins
Klasse C & CE
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C – Schwere Lkw
Kraftwagen ab 7,5 t zG;
Mindestalter: 21 und im Zusammenhang mit einer Berufskraftfahrer Ausbildung mit 18 Jahren.
(gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahren)
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: C1, B, L, M
Geltungsdauer: 5 Jahre
Ausbildung
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: 5
Autobahnfahrten: 2
Dunkelfahrten: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten: 6
Zusatzstoff: 10
Voraussetzungen
Lichtbild, augenärztliches Gutachten, ärztliche Bescheinigung, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis, Kopie des vorhandenen Führerscheins
CE: Schwere Lastzüge
Kraftwagen ab 7,5 t zG;
Mindestalter: 18 (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahren)
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: C
eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
Geltungsdauer: 5 Jahre
Ausbildung
Theorie:
Bei der Erweiterung der Klasse C auf CE
6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz Klasse C
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse CE
Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen B, C und CE:
6/12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff), 2 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse B, 10 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse C, 4 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse CE
Praxis:
Bei Erweiterung von C auf CE
Überlandfahrten: 5
Autobahnfahrten: 2
Dunkelfahrten: 3
Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE
Klasse C:
Überlandfahrten: 3
Autobahnfahrten: 1
Dunkelfahrten: 0